Das Urheberrecht ist ein Mechanismus, der dem Urheber die exklusiven Rechte ihrer Kreation einräumt. So gibt es zum Beispiel einem Dichter das exklusive Recht der Reproduktion ihres oder seines Gedichtes; lediglich der Schöpfer eines Werkes, oder diejenigen die die Genehmigung des Schöpfers haben, dürfen das Werk reproduzieren. Das Urheberrecht schützt das ursprüngliche Werk. Es schützt jedoch nicht die Ideen oder Tatsachen, die einem Werke zu Grunde liegen; noch schützt es bereits existierende Arbeit, die in dem Werk enthalten ist. In den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern die die Berner Konvention unterschrieben haben, ist es nicht notwendig für den Schöpfer sein Werk in irgendeiner Weise auszuzeichnen um das Urheberrecht beizubehalten.
Die verschiedenen geschützten Anrechte auf ein Werk können mittels eine Lizenz, einer Reihe von Bedingungen, die die Situationen, in denen dritte Beteiligte das Werk reproduzieren dürfen, bewilligt werden. Die Bedingungen einer Lizenz können sehr verschieden sein; manche Lizenzen erfordern eine Gebühr, wohingegen andere keinerlei solcher Bedingungen stellen; manche Lizenzen beschränken den weiteren Vertrieb eines Werkes, wohingegen andere diese sogar unter bestimmten Umständen erfordern können.
Es gibt viele Wege, auf denen die Bedingungen einer Lizenz in Effekt treten können. So kann, zum Beispiel, ein Übereinkommen unterschrieben werden bevor Zugang zu einem Werk gegeben wird, oder eine Klausel der Lizenz könnte sein, daß der Gebrauch des Werkes das Einverständnis mit den Lizenz-Bedingungen impliziert (auch als so genanntes shrink-wrap agreement bekannt).
Beachten Sie, daß ein bedeutender Unterschied zwischen dem Werk, für das der Schöpfer das Urheberrecht behält, und einem Werk, welches in die "Public Domain" gestellt wurde, besteht. Ein Schöpfer, der sein Werk in die "Public Domain" stellt, gibt somit sämtliche Anrechte auf dieses Werk auf. Der Autor eines Teiles Software kann also nicht etwas sagen wie ``Dieses Werk ist in der "Public Domain". Sie dürfen es weiter vertreiben, so lange Sie es nicht ändern.'' Das wäre widersprüchlich, da der Autor, dadurch daß er oder sie das Werk in die "Public Domain" stellte, alle Anrechte auf die Kontrolle der Reproduktion aufgab.
Vertrieb und Nutzung in Quellcode- oder Binär-form, mit oder ohne Modifikationen, sind erlaubt, vorausgesetzt, daß die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Vertrieb des Quellcodes muss den obigen Urheberrechtvermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Absatz beinhalten. 2. Vertrieb in binärer Form muss den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Absatz in der Dokumentation und/oder anderem begleitenden Material beinhalten. 3. Alle Werbeunterlagen, die Eigenschaften oder Gebrauch dieser Software erwähnen, muss die folgende Anmerkung beinhalten: Dieses Produkt beinhaltet Software, die von der Universität von Berkeley, Kalifornien und ihren Mitwirkenden entwickelt wurde. 4. Weder der Name der Universität, noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne spezielle schriftliche Erlaubnis benutzt werden, um Produkte zu bewerben oder zu fördern, die aus dieser Software abgeleitet wurden.
Dieser Lizenz geht der Urheberrechtsvermerk voran und wird von einem Absatz gefolgt, der den Autor von jeglicher Verantwortung resultierend aus Problemen mit der Software entbindet.
Diese Berkeley Lizenz ist eine ziemlich liberale Lizenz. Sie erfordert lediglich, daß dem Autor eines Werkes die angemessene Anerkennung ihrer Kreation gegeben wird, und daß der Name des Autors nicht benutzt werden darf, um für auf diesem Werk basierende Produkte zu werben. Sie erlaubt freien Vertrieb, so lange die Bedingungen befolgt werden und weiterhin erlaubt es Dritten, das Werk zu ändern und es nicht weiter zu vertreiben, wenn sie so wollten. Manche Mitwirkende lassen diese dritte Klausel aus.
Obwohl hauptsächlich die Berkeley Lizenz als Modell für die Lizenzbedingungen für die Werke die Teil des NetBSD Source Tree's darstellen benutzt wird, gilt sie nicht für alle Teile, und Sie sollten immer die einzelnen Quellcode-Dateien überprüfen, um zu sehen, welche Lizenz für sie gilt. Verschiedene Teile des Quellcodes sind unter der GNU General Public License (auch als GPL bekannt) lizenziert, welche erhebliche Unterschiede zur Berkeley Lizenz aufweist. Obwohl wir gerne alle Software die von uns vertrieben wird unter eine Berkeley-Style Lizenz stellen würden, so können wir jedoch weder andere Leute zwingen, die Bedingungen ihrer Lizenz zu ändern, noch haben wir einen unendlichen Zeitvorrat, um die gesamte Software, die wir benötigen neu zu schreiben.
Etwas, daß viele Leute nicht realisieren, ist, daß die Berkeley-Style Lizenzen es dem Lizenznehmer (also dem Benutzer des lizenzierten Werkes) gestatten, den Quellcode in jeglicher Form, mit oder ohne Änderungen zu verkaufen, und daß sie keinerlei Forderung stellen, der Lizenznehmer müsse den Quellcode mitliefern, wenn er die binäre Form verkauft. Dieser Aspekt steht im stracken Kontrast mit den Lizenzbedingungen der GNU General Public License, da die GPL es erfordert, dass der Quellcode, so man binär-formen vertreibt, mitgeliefert wird, um diese binär-formen zu erstellen.
Die von uns am NetBSD Projekt arbeiten sind sich dieses Unterschiedes bewusst; manche schätzen ihn sogar. Wie oben bereits erwähnt, wollen wir, dass ein jeder das NetBSD Betriebssystem zu jedem Zwecke gebrauchen kann, solange sie den wenigen Forderungen unserer Lizenzbedingungen folgen. Zusätzlich denken wir nicht, daß es richtig ist von den Leuten, die zu unserer Arbeit beitragen und das Ergebnis weiter vertreiben wollen (mit oder ohne Profi), zu erfordern daß sie den Quellcode zusätzlich zu ihren Mitwirkungen abzugeben; sie haben ihren Beitrag geleistet und es sollte ihnen frei gestellt sein, mit diesen zu tun was sie wollen.
Zusammengefasst heißt dies: die Leute die am NetBSD Projekt teilnehmen benutzen eine Berkeley-Style Lizenz wenn immer möglich, da dies unseren Zielen -- dem Benutzer zu erlauben, unsere Software in jeglicher Form zu benutzen -- am nächsten kommt, wir aber gleichzeitig die Anerkennung für unsere Arbeit erhalten. Wir sind jedoch praktisch veranlagt, und werden Software mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen in das NetBSD Betriebssystem aufnehmen, wenn es die Qualität des Systems erheblich verbessert.
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